Liebe Gottesdienstbesucher,
bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der aktuellen
Bestimmungen des Landes Hessen ab sofort der Mund-Nasen-Schutz beim Eintritt in
die Kirche und während des Gottesdienstes bis auf weiteres zu tragen ist. Wir
bitten Sie zum Schutze aller, diese Maßnahmen zu akzeptieren.
Dankeschön.
Künftig gelten bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erhöhte Anforderungen für die zu verwendenden Mund-Nasen-Bedeckungen:
EineStoffmaske wie bisher reicht nicht aus, stattdessen sind „medizinische Masken(OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95)als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden"(§ 1 a Abs. 2 S. 2 CoKoBeV).