Profanierung von Herz Jesu in Breuna/Wettesingen

Profanierung von Herz Jesu

Seit September 2009 war die Kirche "Herz Jesu" in Breuna-Wettesingen (einstige Pfarrkirche der bis dahin eigenständigen Pfarrkuratie Wettesingen - Haueda) eine Filialkirche der Pfarrgemeinde St. Marien in Volkmarsen.

Die katholische Herz-Jesu-Kirche in Wettesingen entstand im Jahre 1952 zur Zeit von Pfarrer Hintzen im damaligen Dekanat Hofgeismar. Während einer Renovierung Anfang des neuen Jahrhunderts wurde sie vollkommen umgestaltet.

Seit Samstag, 5. Oktober 2024, gibt es im Breunaer Ortsteil Wettesingen kein katholisches Kirchengebäude mehr. Die Filialkirche Herz Jesu in der Kirchstraße 11 wurde entwidmet.

Aus diesem Anlass feierten die Gläubigen ab 10:00 Uhr einen Gottesdienst, dem Domkapitular Thomas Renze aus Fulda vorstand. Mitzelebranten waren Pfarrer Martin Fischer (Volkmarsen), Stadtpfarrer Geistlicher Rat W. Johannes Kowal (Naumburg) und Diakon Alexander von Rüden (Volkmarsen).

„Die Schließung einer Kirche ist ein schmerzhaftes Ereignis für eine Kirchengemeinde“, sagt Pfarrer Martin Fischer. Immer wenn in einer Ortschaft eine Kirche geschlossen und aufgegeben wird, gehe in dieser Gemeinde auch etwas Wesentliches verloren.

Vonseiten der Gemeinde habe es Verständnis für die Schließung der Kirche gegeben.

Damit sie weiterhin einen Gottesdienst besuchen können, soll es einen Fahrdienst nach Volkmarsen zur Kirche St. Marien geben.

Letztlich habe die finanzielle Situation – steigende Unterhaltskosten, rückgängige Einnahmen und Zuschüsse – die Gremien der ehemaligen Katholischen Kirchengemeinde St. Marien (jetzt: St. Heimerad) zur Aufgabe Kirche und Veräußerung der Kirche veranlasst.


Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda) hatte nach Anhörung der diözesanen Gremien mit Dekret vom 25. Juni 2024 die Profanierung der Herz-Jesu- Kirche angeordnet.


Stichwort Profanierung


Eine Entwidmung wird vom zuständigen Bischof beschlossen. Sie findet in der Regel im Rahmen einer letzten heiligen Messe in der betroffenen Kirche statt, wenn diese nicht bereits bei einer vorherigen Außerdienststellung stattgefunden hat. 

In der Kirche vorhandene Reliquien müssen entfernt werden. Die Kirche gilt nach der Profanierung nicht mehr als geheiligter Raum für Gottesdienste, sondern als gewöhnliches Gebäude. 

Dieses kann somit abgerissen oder für einen anderen Zweck verwendet werden, ohne dass dadurch gegen kirchliche Gebräuche oder Gesetze verstoßen wird, da das Gebäude durch die Profanierung seine Weihe oder Segnung verloren hat.

Das Gebäude soll nach der Umwidmung allerdings keiner „unwürdigen Bestimmung“ dienen.

07. Oktober 2024
 

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Ich möchte mich bei all denen, die durch das Erstellen von Textbeiträgen, Filmen und Bildern unseren Internetauftritt ermöglichen, recht herzlich bedanken.


W. Johannes Kowal
Stadtpfarrer, Geistlicher Rat

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