Seit September 2009 war die Kirche "Herz Jesu" in
Breuna-Wettesingen (einstige Pfarrkirche der bis dahin eigenständigen
Pfarrkuratie Wettesingen - Haueda) eine Filialkirche der Pfarrgemeinde St.
Marien in Volkmarsen.
Die katholische Herz-Jesu-Kirche in Wettesingen entstand im
Jahre 1952 zur Zeit von Pfarrer Hintzen im damaligen Dekanat Hofgeismar.
Während einer Renovierung Anfang des neuen Jahrhunderts wurde sie vollkommen
umgestaltet.
Seit Samstag, 5. Oktober 2024, gibt es im Breunaer Ortsteil
Wettesingen kein katholisches Kirchengebäude mehr. Die Filialkirche Herz Jesu in der
Kirchstraße 11 wurde entwidmet.
Aus diesem Anlass feierten die Gläubigen ab 10:00 Uhr einen
Gottesdienst, dem Domkapitular Thomas Renze aus Fulda vorstand. Mitzelebranten
waren Pfarrer Martin Fischer (Volkmarsen), Stadtpfarrer Geistlicher Rat W.
Johannes Kowal (Naumburg) und Diakon Alexander von Rüden (Volkmarsen).
„Die Schließung einer Kirche ist ein schmerzhaftes Ereignis für
eine Kirchengemeinde“, sagt Pfarrer Martin Fischer. Immer wenn in einer
Ortschaft eine Kirche geschlossen und aufgegeben wird, gehe in dieser Gemeinde auch
etwas Wesentliches verloren.
Vonseiten der Gemeinde habe es Verständnis für die
Schließung der Kirche gegeben.
Damit sie weiterhin einen Gottesdienst besuchen können, soll
es einen Fahrdienst nach Volkmarsen zur Kirche St. Marien geben.
Letztlich habe die finanzielle Situation – steigende
Unterhaltskosten, rückgängige Einnahmen und Zuschüsse – die Gremien der
ehemaligen Katholischen Kirchengemeinde St. Marien (jetzt: St. Heimerad) zur
Aufgabe Kirche und Veräußerung der Kirche veranlasst.
Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda) hatte nach Anhörung der diözesanen
Gremien mit Dekret vom 25. Juni 2024 die Profanierung der Herz-Jesu- Kirche
angeordnet.
Stichwort Profanierung
Eine
Entwidmung wird vom zuständigen Bischof beschlossen. Sie findet in der Regel im
Rahmen einer letzten heiligen Messe in der betroffenen Kirche statt, wenn diese
nicht bereits bei einer vorherigen Außerdienststellung stattgefunden hat.
In
der Kirche vorhandene Reliquien müssen entfernt werden. Die Kirche gilt nach
der Profanierung nicht mehr als geheiligter Raum für Gottesdienste, sondern als
gewöhnliches Gebäude.
Dieses kann somit abgerissen oder für einen anderen Zweck
verwendet werden, ohne dass dadurch gegen kirchliche Gebräuche oder Gesetze
verstoßen wird, da das Gebäude durch die Profanierung seine Weihe oder Segnung
verloren hat.
Das Gebäude soll nach der Umwidmung allerdings keiner „unwürdigen
Bestimmung“ dienen.