Am 19. und 20. Juni 2021 finden in unserem Bistum wieder Wahlen
für die Verwaltungsräte statt.
Nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) verwaltet
der Verwaltungsrat das kirchliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Er vertritt
die Kirchengemeinde und das Vermögen.
Sie sind Mitglied unserer Kirchengemeinde und am Wahltag 18
Jahre alt und haben Interesse sich dieser Aufgabe zu widmen?
Dann informieren wir Sie gerne über dieses Ehrenamt.
Unterstützen Sie durch Ihr Engagement Ihre Kirchengemeinde vor Ort.
Melden Sie sich im Pfarrbüro, wenn Sie in diesem wichtigen
Gremium mitarbeiten möchten oder machen Sie Vorschläge, wen Sie für geeignet
halten.
Wir sprechen die vorgeschlagenen Personen persönlich an.
Egal ob persönlich, per Telefon (05625 - 340) oder per E-Mail sankt-crescentius-naumburg@pfarrei.bistum-fulda.de, wir freuen uns
über alle Vorschläge!
Die Liste der Kandidaten wird dann in der Stadtpfarrkirche,
in St. Elisabeth und hier zeitnah veröffentlicht.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder über 18 Jahre.
Briefwahl
Anträge für die Briefwahl liegen ab sofort in beiden Kirchen
aus. Den Antrag auf Briefwahl können Sie auch hier abrufen, ausdrucken,
ausfüllen und in den Briefkasten des Pfarrbüros einwerfen. Sie erhalten Ihre
Wahlunterlagen ab Montag, 14.06.2021.
Ihre Briefwahl muss bis Sonntag, 20.06.2021 um 11:30 Uhr im
Pfarrbüro eingegangen sein.
Bitte machen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht in einer für
unsere Kirche so wichtigen Zeit!
Der Wahlausschuss hat gemäß Artikel 5 der Wahlordnung folgende
Vorschlagsliste
aufgestellt:
(Namen in alphabetischer Folge mit Angabe von Alter, Beruf und
Wohnung)
Gemäß Artikel 6 der Wahlordnung ist diese Vorschlagsliste auf
Antrag von Wahlberechtigten zu ergänzen. (Wahlberechtigt sind alle Mitglieder
der Kirchengemeinde, die am 19.06.2021 18 Jahre alt sind und seit mindestens
drei Monaten im Bezirk der Kirchengemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben).
Der Ergänzungsantrag darf nicht mehr Namen enthalten, als
Verwaltungsratsmitglieder zu wählen sind (bei dieser Wahl also 3). Ein Ergänzungsvorschlag
ist nur gültig, wenn er von mindestens 20 Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie
Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur
Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, innerhalb zwei Wochen nach Beginn
dieses Aushanges beim Wahlausschuss (Kirchstraße 22, 34311 Naumburg eingereicht ist. Die
Vorgeschlagenen müssen darüber hinaus die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen
(am Wahltag 25 Jahre alt sein und nicht im Dienst der Kirchengemeinde stehen).
Der Wahlausschuss
gez. W. Johannes Kowal
Vorsitzender