Diese Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten, die im
Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) verwendet werden. Unsere
Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die
Nutzerinnen und Nutzer unserer Webseite einfach lesbar und verständlich sein.
Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten
erläutern.
In dieser Datenschutzerklärung und im Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG)
werden unter anderem die folgenden Begriffe verwendet; in diesem Sinne
bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden
„betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person
angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer
Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer
Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck
der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen,
kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind,
identifiziert werden kann;
2. „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ personenbezogene Daten, aus
denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse
oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit
hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen
Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum
Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Die
Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist keine besondere
Kategorie personenbezogener Daten.
3. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren
ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit
personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das
Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das
Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine
andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die
Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
4. „Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter
personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;
5. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener
Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden,
um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen,
zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche
Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit,
Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu
analysieren oder vorherzusagen;
6. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise,
dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen
nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können,
sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und
technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten,
dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder
identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;
7. „Anonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten derart, dass
die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder
nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können;
8. „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach
bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung
zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten
geordnet geführt wird;
9. „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde,
Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die
Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
10. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde,
Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des
Verantwortlichen verarbeitet;
11. „Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig
davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht;
12. „Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem
Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung
des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die
personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
13. „Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten
Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung
in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden
Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der
Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;
14. „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der
Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum
Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise
zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt,
gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
15. „genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen
genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige
Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen
Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der
betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;
16. „biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene
personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder
verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige
Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie
Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten;
17. „Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche
oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der
Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen
Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen;
18. „Drittland“ ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des europäischen
Wirtschaftsraums;
19. „Unternehmen“ eine natürliche oder juristische Person, die eine
wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform,
einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;
20. „Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen
und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht;
21. „Datenschutzaufsicht“ die von einem oder mehreren Diözesanbischöfen gemäß
§§ 42 ff. errichtete unabhängige, mit der Datenschutzaufsicht beauftragte
kirchliche Behörde;
22. „Diözesandatenschutzbeauftragter“ den Leiter der Datenschutzaufsicht;
23. „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ den vom Verantwortlichen oder
vom Auftragsverarbeiter benannten Datenschutzbeauftragten;
24. „Beschäftigte“ insbesondere
a) Kleriker und
Kandidaten für das Weiheamt,
b) Ordensangehörige, soweit sie auf einer Planstelle in einer Einrichtung der
eigenen Ordensgemeinschaft oder aufgrund eines Gestellungsvertrages tätig sind,
c) in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einem kirchlichen
Beamtenverhältnis stehende Personen,
d) zu ihrer Berufsbildung tätige Personen mit Ausnahme der Postulanten und
Novizen,
e) Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen
der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobungen (Rehabilitanden),
f) in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätige Personen,
g) nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem
Jugendfreiwilligendienstegesetz oder in vergleichbaren Diensten tätige Personen
sowie Praktikanten,
h) Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als
arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in
Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
i) sich für ein Beschäftigungsverhältnis Bewerbende sowie Personen, deren
Beschäftigungsverhältnis beendet ist.