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Katholische Kindertagesstätte Sankt Vinzenz 

Kindertagesstätte St. Vinzenz

Konzeption der Kindertagesstätte

Die Grundlage unserer Konzeption entstand im Jahr 2001, an der das gesamte Team alle Arbeitsbereiche, Inhalte und Ziele erarbeitet hat.
Zwischenzeitlich stellten sich einige Veränderungen ein, so dass wir unsere Konzeption im Jahr 2010 noch einmal überarbeiteten und dokumentierten.
Dabei ist uns sehr wichtig unsere Arbeit mit und an den Kindern so zu beschreiben und auszuführen, wie sie auch tatsächlich stattfindet.
Unsere Konzeption beschreibt unsere Arbeit, unsere Zielsetzung und wie wir diese in der praktischen pädagogischen Arbeit verfolgen.
In der pädagogischen Arbeit kommt es jedoch immer wieder zu Veränderungen:

  • die Gruppenzusammensetzungen ändern sich
  • Mitarbeiter verändern sich, oder wechseln ihren Arbeitsplatz
  • Strukturen in der Pädagogik sind in Bewegung (Implementierung des Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder)
  • die entwicklungspsychologischen, neurowissenschaftlichen und erziehungswissenschaftlichen Forschungen führen zu Neubewertungen der Bildung
  • gesellschaftliche Veränderungen und fortlaufender Wandel

Daher kann diese Konzeption auch nur zu einem bestimmten Zeitpunkt festgeschrieben werden und ist in der Zukunft Veränderungen unterworfen.


Roswitha Möller – Leiterin; Stadtpfarrer W. Johannes Kowal - Trägerschaft



Konzeption Kindertagesstätte St. Vinzenz

Geschichte der kath. Kindertagesstätte St Vinzenz

Im Jahr 1894 hielten barmherzige Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul Einzug in unsere Stadt Naumburg. Sie richteten in Naumburg eine ambulante Krankenpflege, eine Haushaltungs- und Nähschule und eine Kinderbewahranstalt ein. Bedingt durch den Schwesternmangel verließen die letzten Vinzentinerinnen aus Fulda, Naumburg. Somit ging eine lange Zeit des christlichen Wirkens der Vinzentinerinnen in Naumburg zu Ende.
1963 erbaute die Stadt durch die Stiftung der Eheleute Thurmer, einen Neubau des Kindergartens, der 1976 und 1993 erweitert wurde und heute mit 90 Kindergartenplätzen den Kindern zur Verfügung steht. Die kath. Kindertagesstätte ist schon von Beginn an in der Trägerschaft der kath. Kirchengemeinde St. Crescentius Naumburg. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Naumburg, der das Gebäude sowie das Grundstück gehören, ist in einem Finanzierungsvertrag geregelt. Die Vinzentinerinnen haben die Arbeit in unserer Einrichtung geprägt, die im christlichen Glauben bis heute weitergeführt wird. Unsere Kindertagesstätte hat sich zu einer zeitgemäßen Ganztagseinrichtung ständig weiterentwickelt. Sie passt sich dem gesellschaftlichen Wandel an und wird den Eltern in den Betreuungs- Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen gerecht. Somit eröffnete die Einrichtung im Jahr 2008 eine U-3 Gruppe.


Rahmenbedingungen

Träger

Der Träger der kath. Kindertagesstätte St. Vinzenz in Naumburg ist die kath. Kirchengemeinde St. Crescentius Naumburg.


Gesetzlicher Auftrag
Im § 22 des SGB VIII sind Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verfasst. In Kindertagesstätten, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert und unterstützt werden. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes und schließt die Bildungs- Erziehungsziele des hessischen Kinderbetreuungsgesetzes mit ein. Das Bildungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in der Einrichtung tätigen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten.
Das hessische Kultus- und Sozialministerium hat einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 – 10 Jahren in einem konstruktiven Prozess unter Einbeziehung aller Lernorte entwickelt. Das Sozialministerium empfiehlt diesen in die Konzeption zu implementieren. Viele Bildungs- und Erziehungsangebote sind in unserer Konzeption enthalten und werden entsprechend praktiziert. Weitere Inhalte des Bildungs- und Erziehungsplans möchten wir in Projektarbeiten erproben, um weitere Bildungsangebote, sowie Erfahrungen zu sammeln. Der BEP (Bildungs- und Erziehungsplan) versteht sich als Orientierungshilfe für unsere Arbeit.


Trägerauftrag
Die kath. Kindertagesstätte St Vinzenz hat einen Trägerauftrag. In ihr sollen alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder Religion in ihrer sozialen, emotionalen, kognitiven, sprachlichen, kreativen, musischen, motorischen, körperlichen und naturwissenschaftlichen Kompetenz ganzheitlich im Sinne der Bestimmungen des Kindertagesbetreuungsgesetz in ihrer Entwicklung gefördert und begleitet werden. Kinder lernen an Bildungsorten in einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens im Spiel ihre Talente und Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Wertvorstellungen sowie religiöse Erfahrungen sollen aufgenommen und Hilfen für die gegenwärtige und künftige Lebensbewältigung in christlicher Verantwortung gegeben werden. Die Kinder erhalten Möglichkeiten eigene religiöse Erfahrungen zu machen z.B. durch das Miterleben von Gemeinschaft, Festen, Ritualen sowie die Begegnung mit Zeichen und Symbolen. Die kath. Kindertagesstätte orientiert ihr erzieherisches Handeln an der Botschaft Jesu Christi. Mit den Erzählungen aus der Bibel, religiösen Geschichten und Legenden wird ein Grundwissen über zentrale Elemente des christlichen Glaubens vermittelt.
Unsere kath. Kindertagesstätte ist ein Bestandteil unserer Gemeinde und wird in das Gemeindeleben eingebunden.


Vorstellung unserer Kindertagesstätte

Unsere Kindertageseinrichtung ist zurzeit die einzige Tagesstätte von zwei weiteren Kindergärten im Stadtgebiet Naumburg. Die beiden kommunalen Kindergärten befinden sich im Ortsteil Elbenberg (Zwergenstübchen) und in Altenstädt (Regenbogenland). Unsere Kindertagesstätte liegt zentral im Ort in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns an einer Hauptstraße. Das Gebäude und das Grundstück sind Eigentum der Stadt Naumburg. Im Obergeschoss des Altbaus ist der Jugendraum der Stadt Naumburg integriert.
Unsere Einrichtung besteht aus vier mit Namen versehenen altersgemischten Gruppen.

  1. Sonnenscheingruppe
  2. Regenbogengruppe
  3. Teddybärengruppe
  4. Zwergengruppe ( U-3 Gruppe )

Unsere Tagesstätte ist eine Einrichtung für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt. Die Aufnahme der Kinder erfolgt, soweit das Platzangebot vorhanden ist.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch das Jugendamt möglich. Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht, oder die entwicklungsverzögert sind, können in die Einrichtung aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Die Aufnahme erfordert eine kooperative Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Träger, Mitarbeiterinnen, Eltern) sowie den erforderlichen sozialen Diensten (wie Frühförderstellen, Erziehungsberatungsstellen).
Bei einem Anmeldungsgespräch erhalten Eltern folgende Aufnahmeunterlagen, die bis zum Tage der Aufnahme vorzulegen sind.

  • ein vollständig ausgefüllter Anmeldebogen
  • der von den Personenberechtigten rechtsverbindlich unterzeichneten
    Betreuungsvertrag
  • eine Einzugsermächtigung des Erziehungsbeitrages
  • der Nachweis der erfolgten Vorsorgeuntersuchung des Kindes
  • die ärztliche Bestätigung, dass das Kind von ansteckenden Krankheiten und
    Ungeziefer frei ist und keine Einwände gegen die Aufnahme in der Einrichtung
    bestehen. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als zwei Wochen sein.
  • eine aktuelle Impfbescheinigung
  • die Angabe der Betreuungszeit.
  • die Einverständniserklärung einer Adressenliste.
  • die Einverständniserklärung zur Teilnahme an Waldtagen.
  • Vor dem Aufnahmetermin dürfen Kinder 3 Schnuppertage in Anspruch nehmen.
    Bei der Eingruppierung der Gruppen werden folgende Kriterien berücksichtigt:
  • die Gruppen sind zahlenmäßig gleich stark zu belegen.
  • das Jungen und Mädchenverhältnis sollte ausgewogen sein.
  • innerhalb der Gruppe sollten alle Altersgruppen in etwa gleich stark vertreten
    sein.

Selbstverständlich können auch Wünsche zur Eingruppierung geäußert werden.
Bei Geschwisterkindern empfehlen wir die Betreuung in unterschiedlichen Gruppen zu beanspruchen.


Räumlichkeiten

Unserer Kindertagesstätte stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • 4 Gruppenräume und ein Kleingruppenraum für die U-3 Gruppe
  • 1 Kleingruppenraum (Intensivraum; und Nutzung für den Mittagstisch)
  • 3 Waschräume mit Toiletten und Wickeltisch
  • 1 Küche mit integrierter Kinderküche
  • 1 Bewegungsraum
  • 1 Büro
  • 1 Mitarbeiterzimmer
  • 1 Personaltoilette
  • 2 Flurbereiche mit Kindergarderoben, Werkbank und Bällchenbad
  • 1 Keller mit Vorratsraum
  • 1 Abstellraum
  • 1 Materialraum

Spielbereich im Außengelände

Den Kindern steht in unserem Außengelände eine großzügige Spielfläche mit unterschiedlichen Spielanreizen, die sich an den elementaren Anforderungen des kindlichen Spielens im Freien orientieren, zur Verfügung.
Im Sandbereich steht ein Kletterwirbel, eine Rutsche, eine Kletterkugel, ein Bauspielgerät und ein 2- fach Reck. Desweiteren ein eingezäunter Sandbereich mit Spielhaus für die U-3 Gruppe. Auf der Wiesenfläche befinden sich ein Affenfelsen zum Klettern, eine Wippe, 2 Schaukelanlagen, eine Sprechanlage in zwei Baumabschnitten und eine Rutsche mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten.
Des weiteren ist ein Hainbuchenlabyrinth und ein Weidentunnel mit Weidentippi angelegt. Die Sträucher und Baumanpflanzungen vor der Einzäunung bieten den Kindern viel Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten. In den Frühjahrs- und Sommermonaten steht den Kindern eine Wasserspielanlage mit einer Wasserpumpe zur Verfügung. Auf einer großzügig gepflasterten Steinfläche können die Kinder unterschiedliche und für jedes Alter entsprechende Fahrzeuge nutzen.
In einem Spielgerätehaus sind ausreichend Sand- und Außenspielzeuge untergebracht.


Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiterinnen im Erziehungsbereich sind alle pädagogisch ausgebildete Fachkräfte.
Unser Stellenplan ist bei uns auf Teilzeitstellen mit unterschiedlichen Wochenstunden aufgeteilt und umfasst folgende Besetzung:

  • 1 Leiterin
  • 4 Gruppenleiterinnen
  • 3 Zweitkräfte
  • Fachkräfte für Integrationsmaßnahmen
  • 1 Hauswirtschafterin
  • 3 Reinigungskräfte
  • 1 Hausmeisterin

 

Öffnungszeiten:

Regelöffnungszeit:
Montag – Donnerstag von 07.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr – 15.30 Uhr


Frühdienst:
Montag – Freitag von 07.30 Uhr – 8.00 Uhr


Mittagsdienst / Spätdienst:
Montag – Freitag von 12.00 Uhr – 12.30 Uhr


Mittagstisch:
Montag – Freitag von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr


Mittagsruhe / Traumstunde:
Montag – Freitag von 13.00 Uhr – 14.00 Uhr


Nachmittagsbetreuung:
Montag – Donnerstag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr 


Der Frühdienst von 07.30 Uhr – 8.00 Uhr findet in der Regenbogengruppe statt. Der Mittagsdienst (Spätdienst) kann nur nach vorheriger Anmeldung bei der Gruppenleiterin in Anspruch genommen werden. Im Interesse des Kindes und der Gruppe empfehlen wir, dass das Kind regelmäßig unsere Einrichtung besucht. Bei Fehlzeiten und Krankheit soll die Einrichtung informiert werden.
Die Betriebsferien von 3 Wochen, die immer innerhalb der Schulferien festgelegt sind, werden vom Träger nach Anhörung der Mitarbeiter und des KITA – Beirates bestimmt und schriftlich mitgeteilt.
Zusätzliche Schließungstage z.B. Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter, Schließung zwischen den Jahren, werden rechtzeitig bekannt gegeben. Ein zusätzliches Betreuungsangebot während der Betriebsferien und der Schließungszeit, kann die Kindertagesstätte nicht einrichten.


Erziehungsbeitrag

Der Träger der Kindertagesstätte setzt im Einvernehmen mit der Stadt Naumburg einen monatlichen Erziehungsbeitrag fest. Der Halbtagsplatz von 7.30 Uhr bis maximal 14.00 Uhr ist auf 90,00 Euro festgelegt. Das Mittagessen kostet 2,30 Euro pro Mahlzeit und wird nur nach tatsächlicher Teilnahme berechnet. Der Erziehungsbeitrag für die Ganztagsbetreuung von 7.30 Uhr – 17.00 Uhr ist auf 130,00 Euro festgesetzt. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Tagesstätte, wird für das zweite Kind der Beitrag um 50% reduziert. Jedes weitere Kind ist vom Beitrag befreit. Für die Eltern besteht die Möglichkeit zum Monatsanfang die Betreuungszeit bei Bedarf zu wechseln. Einzelne Nachmittagsbetreuungen sind mit einer kurzfristigen Anmeldung jederzeit möglich. Die Betreuungsgebühr für einen Nachmittag ist auf 3,50 Euro festgesetzt. Dieser Beitrag ist umgehenst bei der Betreuungsperson oder der Gruppenleiterin in bar zu entrichten. Der Erziehungsbeitrag und die Kosten der Mittagsverpflegung werden in einem Lastschriftenverfahren von der Trägerschaft eingezogen. Weiterhin werden Gebühren von monatlich 1,50 Euro für Getränke ( Tee, Apfelsaftschorle, Kakao und Mineralwasser) und 0,50 Euro für Geschenke (Ostergeschenk, Geburtstagsgeschenk, Nikolausgeschenk und Abschlussgeschenk) erhoben. Um diesen Verwaltungsaufwand gering zu halten, ist dieses Geld zweimal im Jahr bei den Gruppenleiterinnen zu zahlen. Diese Regelung besteht für jedes Kind. Seit dem 01.01.2007 unterstützt das Land Hessen die Familien mit dem sogenannten BAMBINI – Programm. Den Eltern wird der Beitrag des Halbtagsplatzes für das letzte Jahr vor der Einschulung ihres Kindes erlassen. Nimmt das Vorschulkind einen Ganztagsplatz in Anspruch, muss die Differenz zum Ganztagsplatz entrichtet werden. Der Elternbeitrag trägt zu der Finanzierung der Betriebskosten der Kindertagesstätte bei und ist daher während des gesamten Kindergartenjahres, auch in den Ferien und Krankheitszeiten, zu entrichten.


Regelung in Krankheitsfällen

Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Auftreten von ansteckenden Hautausschlägen, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen Erkrankungen, sowie bei einer Verlausung, sind die Kinder im Interesse aller die Tageseinrichtung besuchenden Personen, zu Hause zu behalten.
Für die Regelung in Krankheitsfällen, insbesondere bei der Wiederaufnahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit seinem nach Abschnitt 6 erlassenen Richtlinien für den Besuch bzw. die Wiederaufnahme maßgebend. Kinder, die an ansteckenden Krankheiten die in § 34 des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt, erkrankt, verdächtigt, oder die verlaust sind, dürfen die Tageseinrichtung nicht besuchen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Mitarbeiter dürfen Medikamente an Kinder nur verabreichen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigte/n und des Arztes der Einrichtung vorliegt.


Versicherung, Haftung

Die Kinder sind nach Paragraph 2, Ziffer 8, Buchstabe a, Sozialgesetzbuch VII (SGB) gegen Unfall bei der Unfallkasse Hessen versichert.

  • auf direktem Weg von und zu der Kindertageseinrichtung
  • während des Aufenthalts in der Einrichtung und während aller Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung außerhalb ihres Grundstückes (Sparziergang, Exkursion; Feste und dergleichen)

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht jedoch nur für Personenschäden, nicht für Sachschäden und die Gewährung von Schmerzensgeld.
Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zu der Kindertageseinrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Kindertageseinrichtung unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
In unserer Einrichtung werden externe Kurse wie z.B. Musikschulkurs, Englischkurs und Rückenschulkurs während unserer Öffnungszeiten angeboten. Die Teilnahme des Kindes an einem Kurs ist eine Privatangelegenheit. Verletzt sich das Kind während dieser angebotenen Kurszeit, tritt bei einem Personenschaden, die gesetzliche Krankenversicherung der Personensorgeberechtigten ein.


Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter(innen) erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Kindertageseinrichtung, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Exkursionen, Besichtigungen u.ä.
Sie beginnt mit der Übernahme der Kinder durch den / die pädagogische(n) Mitarbeiter(in) und endet wieder mit der Übergabe des Kindes an den Personensorgeberechtigten oder seinen Beauftragten.
Für den Weg von und zur Kindertageseinrichtung sind die Personensorgeberechtigten verantwortlich.
Außer den Personensorgeberechtigten dürfen andere Personen Kinder von der Einrichtung nur dann abholen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Personensorgeberechtigten dazu vorliegt.
Aus Sicherheitsgründen hat der Träger im Einvernehmen des Kindergartenteams eine Regelung für unsere Einrichtung wie folgt festgelegt.
Alle Personensorgeberechtigten oder dessen Beauftragte begleiten das Kind von und zu der Tageseinrichtung. Der Träger enthebt sich der Bestimmung der im Punkt 3.3 des Betreuungsvertrages im Bistum Fulda aufgeführt ist.
Kinder unter 14 Jahren können nur mit einer datierten schriftlichen Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten Kindergartenkinder abholen.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Feste, Ausflüge) sind die anwesenden Personensorgeberechtigten für ihre Kinder aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.
Die Aufgabe unserer pädagogischen Fachkräfte ist es, die ihnen anvertrauten Kinder so zu beaufsichtigen, dass die Kinder selbst vor Schaden bewahrt werden und dass auch Schäden Dritter möglichst verhindert werden. Das Gesetz sieht allerdings nicht vor, dass Kinder auf Schritt und Tritt bewacht werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass keine Mängel die zur Gefahr führen können, in der Kindertagesstätte bestehen.
Die Kindertagesstätte ist eine sozial-pädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen Erziehungs- und Bildungsauftrag.
Die Förderung zur Selbstständig- und Eigenverantwortlichkeit und das Recht auf Erziehung und Bildung des Kindes, stehen im Vordergrund.
Steht nur die Aufsichtspflicht im Mittelpunkt, werden geistige, soziale und seelische Persönlichkeitsbereiche nicht ausreichend gefördert.
Die Mitarbeiter sind sich dessen immer bewusst, dass Aktivitäten die für Kinder organisiert und geplant werden, auch mit aufsichtspflichtigen Aspekten bedacht sind.
Kinder brauchen Freiräume und Nischen, in denen sie sich zurückziehen können, ohne dass ständig ein Erwachsener sie bewacht und hinter ihnen steht. Kinder müssen schrittweise an Gefahrensituationen des täglichen Lebens herangeführt werden, damit sie lernen, mit den Risiken umzugehen und sich vor ihnen zu schützen.


Pädagogischer Auftrag und Zielsetzung

Die Kindertagesstätte hat einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Er ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die ganzheitliche Entwicklung des Kindes durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote fördern. Die pädagogischen Angebote können sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Die Aufgabe der Kindertagesstätte bestimmt sich nach § 22 des KJHG, insbesondere durch differenzierte Erziehungsangebote, die die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anregen und fördern. Der vom hessischen Sozial- und Kultusministerium herausgegebene Bildungs- und Erziehungsplan hat mit eine der Zielsetzung, alle am Kind beteiligten Lernorte zu vernetzen.
Der Bildungs- und Erziehungsplan gibt unserer Einrichtung einen Orientierungsrahmen, deren Bildungsangebote in unsere Arbeit implementiert werden. Die entwicklungspsychologischen sowie die neurowissenschaftlichen Forschungsarbeiten belegen, dass das Neugeborene als kompetenter Säugling zur Welt kommt.
Ausgestattet mit weitgehend funktionierenden Sinnesorganen ist es auf Kommunikation, Interaktion und damit auf den Dialog mit Erwachsenen vorbereitet. Bereits unmittelbar nach der Geburt beginnt der Säugling seine Umwelt zu erkunden, er tritt in Austausch mit seiner Umwelt und beginnt selbst einen aktiven Beitrag zur Aneignung seiner Umwelt zu leisten. Von Anfang an äußern Kinder ihre Bedürfnisse, gestalten ihre Bildung und Entwicklung aktiv mit und übernehmen dabei entwicklungsangemessene Verantwortung, denn der Mensch ist auf Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit hin angelegt.
Kinder haben von Natur aus Stärken und Ressourcen und zugleich ist jedes Kind individuell unterschiedlich. Kinder besitzen einen Drang zu lernen. Ihr Lerneifer, ihr Wissensdurst und ihre Lernfähigkeit sind bemerkenswert groß. Aus diesen Erkenntnissen heraus haben wir folgende Erziehungsziele für unsere Einrichtung festgelegt:

  • Das Kind ist eine eigenständige unverwechselbare Persönlichkeit und ein Akteur seiner Entwicklung.
  • Es bestimmt einen Teil seiner Sozialisation selbst mit, doch auch äußere Einflüsse wie Familie, Kindertagesstätte, Umwelt und Kultur, setzen dabei wichtige Impulse.
  • Als Grundlage unserer Ziele in der pädagogischen Arbeit mit Kindern, möchten wir die Bedürfnisse der Eltern wahr- und ernst nehmen und leiten daraus individuelle und allgemeine Angebote ab.
  • Es ist uns außerordentlich wichtig, dass sich die Kinder in ihrer Persönlichkeit von uns angenommen und akzeptiert fühlen sollen.
  • Wir eröffnen dem Kind vielseitige Erfahrungsmöglichkeiten, damit es seine Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und verstehen lernt und ausprobieren kann.
  • Wichtig und grundlegend ist es für uns, dass Kinder in einer Atmosphäre der Geborgenheit und des Wohlbefindens heranwachsen.
  • Der Erziehungsauftrag beinhaltet grundsätzlich, Kinder liebevoll zu betreuen, zu bilden und zu erziehen.
  • In der Gruppe sollen die Kinder einen angemessenen Umgang miteinander erfahren, um das Sozialverhalten erlernen zu können.
  • Das Kind wird schrittweise von seiner Ichbezogenheit gelöst, es erfährt
    Gruppenregeln, die es annimmt und einhält.
  • Die Kinder werden angehalten sich untereinander Hilfestellungen zu geben und Rücksichtnahme zu zeigen. Dieses Lernziel trägt zur sozialen Kompetenz bei.
  • In einer sozialen Gemeinschaft treten immer Konfliktsituationen ein.
  • Den Kindern werden Konfliktstrategien aufgezeigt ,um Probleme zu lösen. Die Erzieherin versteht sich in begleitender Funktion, die hilft und unterstützt.
    Natürlich sollen auch eigene Gefühle und Bedürfnisse von Kindern geäußert und respektiert werden und diese mit anderen in Einklang gebracht werden.
    Daraus wächst die Selbstsicherheit und das Selbstvertrauen, um eigenständiges Handeln zu entwickeln und emotionale Kompetenz zu stärken
  • Ein unersetzliches Ziel ist es, mit den uns anvertrauten Kindern ein Bindungsverhältnis aufzubauen, welches den Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Dieses Bindungsverhältnis bildet die asis und die Bereitschaft für die Lernkompetenz und ganzheitliche Entwicklung des Kindes.
  • Die Erzieherinnen bauen ein partnerschaftliches Bindungsverhältnis auf und begleiten das Kind mit dem Leitsatz: „Hilf mir es selbst zu tun“
  • in der alltäglichen Lebenspraxis entwickeln Kinder Selbstständigkeit und Selbstverantwortlichkeit im Denken und aktiven Handeln.
  • Lebenspraktisches Lernen vollzieht sich im alltäglichen Tagesablauf unserer Einrichtung z.B.
  • beim sich selbst An – und Ausziehen
  • Einnahmen von Mahlzeiten
  • sachgemäßer Umgang mit Spiel – und Arbeitsmaterialien
  • eigenständiger Toilettengang
  • kommunizieren eigener Bedürfnissen
  • Gemeinschaftsleben in der Gruppe
  • eigenverantwortliches Entscheidungstreffen
  • Die christlich religiöse Erziehung ist ein integraler und selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeit sowie Inhalt des Trägerauftrages

Unsere Arbeitsgrundsätze

Wir bieten den Kindern in unserer Einrichtung eine Atmosphäre, in der sich das Kind in seiner Persönlichkeit angenommen, akzeptiert und bestätigt fühlen kann. Die Erzieherinnen geben dem Kind das Gefühl, geborgen und sicher zu sein. Es ist uns wichtig, dass Kinder ihre eigenen Bedürfnisse erkennen und äußern lernen, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten einschätzen und einsetzen zu können. Daraus entwickeln Kinder ein Selbstverständnis, das ihnen ermöglicht, zu einer selbstbewussten und eigenständigen Persönlichkeit heranzuwachsen. In einer zukunftsorientierten Wissensgesellschaft geprägt von schnell wechselnden Lebensveränderungen und einer steigenden Leistungsfähigkeit, nimmt Wissen einen nicht unbedeutenden Stellenwert in unserem Erziehungsgrundsatz ein. Wir erarbeiten in Abständen von 3 Monaten ein Rahmenthema für alle Gruppen und erstellen eine Kindergartenzeitung für alle Eltern. Die Kindergartenzeitung informiert die Eltern über das Rahmenthema oder eine Projektarbeit sowie deren Zielsetzungen und Förderangeboten. Des weiteren werden Termine und wichtige Mitteilungen an die Eltern weitergegeben. Die Themenauswahl ist sehr unterschiedlich, bietet aber in jedem Fall ganzheitliche frühkindliche Bildung mit Bildungsinhalten. Der Bildungs- und Erfahrungsraum der Kinder wird so ausgestattet, dass sie aus eigenem Antrieb und mit Freude spielen, erforschen, entdecken, untereinander und mit Erwachsenen in Kontakt treten können. Die Kinder haben bei allen Angeboten und Aktionen die Möglichkeit Motivation zu erfahren, aber auch zur Ruhe kommen zu können, um Eindrücke zu verarbeiten. Der Tages- und Wochenablauf unterliegt einem konstanten Rhythmus, der den Kindern Sicherheit und Orientierung bietet. Der Wochenverlauf ist in ein Aktivitätenangebot eingeteilt, das themenzentriert strukturiert ist. Dies schließt auch die Wiederholung der Lerninhalte und die Orientierung an Gruppenregeln mit ein. Den Überblick von Aktivitäten und Aktionen bieten die jeweiligen Gruppeninformationstafeln neben den Gruppentüren. In zwei Gruppen wird ein Wochenrückblick erstellt.


Die weiteren Punkte unserer Konzeption haben wir Ihnen mit den schon oben aufgeführten Punkten im untenstehen Download zur Verfügung gestellt


Ihr Team von der Katholischen Kindertagesstätte Sankt Vinzenz


 
 

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Kirche "St. Elisabeth" in Bad Emstal/Merxhausen
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